Neues EWärmeG in Baden-Württemberg in Kraft
Seit gestern nun ist das aktualisierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, den Anteil an Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung deutlich zu erhöhen und damit zum langfristigen Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes ab 2050 beizutragen.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat zum Start des novellierten Gesetzes ein Video erstellt, um die Inhalte verständlich darzustellen.
Mehr Infos zum Gesetz (und zum Video) gibt es auf den Seiten des Ministeriums unter EWärmeG.